Herzlich Willkommen auf der Internetseite der
Gartenanlage Buchenberg IV e.V.

Hier und auf den folgenden Seiten erhaltet ihr einen kleinen Einblick über unsere
Gartenanlage mit 162 Parzellen.


  • geänderte Sprechzeiten

  • Bis auf weiteres übernimmt Ralf Küsel (Parzelle 209) die Aufgaben vor Herbert Hinz (Parzelle 230). Dies betrifft die Organisation der Arbeitseinsätze, die Ausgabe von Einfahrgenehmigungen und die Überwachung und Verteilung der Objekte und Aufgaben zum Aufbau von Arbeitsstunden. 

  • Ansprechpartner für die Pächter bleiben in allen übringen Dingen wie gewohnt die Wegeobleute laut Aushang.

  • Ab diesem Jahr erfolgt die Abrechnung der Arbeitsstunden der Objekte nur noch über die offiziellen Stundenzettel. (Siehe Aushang) Diese erhalten Sie bei den Sprechstunden.

Der Vorstand



Mittwoch, 04.03.2026 um 18:00 Uhr


Der Vorstand

Wasseranstellen:


28.03.2026 in der Zeit von 09:00-12:00 Uhr


Achten Sie darauf bis zum 26.03. die Wasseruhren zu montieren und sämtliche Wasserhähne zu schließen. 

Sollte sich im Hauptstrang und in den Nebensträngen kein Druck aufbauen wird der Termin abgebrochen.


Wasserabstellen:


31.10.2026 in der Zeit von 09:00-12:00 Uhr


Sollten Sie an diesem Termin nicht teilnehmen können, melden Sie sich bei Ihrem Wegeobmann. Blankozettel mit Zählerständen im Briefkasten werden nicht akzeptiert.

Nicht korrekt oder keine eingereichten Zählerstände werden auf der Jahresrechnung geschätzt und mit einer Gebühr erhoben.


Der Vorstand

Die Arbeitseinsätze finden an folgenden Tagen statt.


09.05.2026   08:00-12:00 Uhr

18.07.2026   08:00-12:00 Uhr

19.09.2026   08:00-12:00 Uhr


Für das leibliche Wohl ist wie immer gesorgt.

Bitte Arbeitsgeräte wie Spaten, Hacken und Schubkarren nicht vergessen.


Wer nicht teilnehmen kann, kann sich bei Herrn Küsel in der Parzelle 209 einzelne Objektarbeit zuteilen lassen.

Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 20,-€/Stunde auf der Jahresrechnung berechnet.


Der Vorstand

Die Einfahrtregeln gelten GANZJÄHRIG!

  1. Einfahrt in die Anlage ist nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt (erhältlich beim Vorstand, den Beratern des Vorstandes und den Wegeobleuten).
  2. Das Befahren der Anlage ist an Sonn- und Feiertagen GRUNDSÄTZLICH UNTERSAGT!
  3. An den anderen Tagen ist die Einfahrt nur in der Zeit von 06:00-13:00 Uhr und 15:00-20:00 Uhr gestattet. Die Mittagsruhe ist zwingend einzuhalten!
  4. An Regentagen und an Tagen, an denen der Boden durch vorheriges Nasswetter aufgeweicht ist, ist das Befahren der Anlage NICHT GESTATTET!
  5. Bei Verstößen behält sich der Vorstand vor, die jeweiligen Pächter abzumahnen.

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Termin folgt